Hamburger Str. 49, 38114 Braunschweig

+49(0) 531 38720376

hallo@makerspace-bs.de

Hausordnung

 

Diese Hausordnung dient dem geregelten und sicheren Miteinander in den Räumen der Protohaus gGmbH, im Folgenden „makerspace Braunschweig“ genannt und der Erfüllung geltender gesetzlicher Vorschriften. Sie gilt für alle Personen im makerspace Braunschweig.

§1 Hausrecht
§2 Öffnungszeiten
§3 Sicherheit und Ordnung
§4 Brandschutz
§5 Genehmigungspflichtige und unzulässige Bestätigungen
§6 Leitlinien
§7 Fundsachen
§8 Ahndung von Verstößen

§9 Ordnungsbestimmungen
§10 Inkfrafttreten

 

§1 Hausrecht

1) Das Hausrecht wird von der Geschäftsleitung ausgeübt. Die Geschäftsleitung ist jederzeit berechtigt, für Teilbereiche der Einrichtung Hausrechtsbeauftragte zu benennen.

2) Die in Ausübung des Hausrechts von der Geschäftsleitung getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen gehen denen der Hausrechtsbeauftragten in jedem Fall vor.

§2 Öffnungszeiten

Der makerspace Braunschweig ist mit Personal von der Protohaus gGmbH besetzt an folgenden Zeiten:

Dienstag und Donnerstag von 16:00 bis 20:00 Uhr

§3 Sicherheit und Ordnung

1) Alle Personen sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Einbruch verhütet und alle technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden.

2) Für das Abschließen der Räume sind die Mitarbeiter und Mitglieder verantwortlich, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung und das Schließen der Fenster beim Verlassen der Räume. Das gewaltsame Öffnen von Türen und Fenstern ist verboten.

3) Nach Beendigung der Arbeit ist die Arbeitsstätte zu verlassen, insbesondere darf das Reinigungspersonal nicht behindert werden.

4) Bei Regen, Sturm und Schneetreiben sind die Fenster rechtzeitig zu schließen. Unsere Einrichtung ist grundsätzlich der Wetterlage entsprechend zu sichern.

5) In sämtlichen Räumen, insbesondere den Toiletten und Werkstätten, ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle aller Art dürfen nur in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Gefahrstoffe und Sondermüll sind in Absprache mit unserem Personal in dafür geeigneten Behältern zu entsorgen und dürfen nur mit Einwilligung des Betreibers auf das Gelände verbracht werden.

6) Festgestellte Schäden und Mängel sowie Unregelmäßigkeiten oder besondere Vorkommnisse sind unverzüglich an den Betreiber zu melden.

7) Das Rauchen in den Räumen ist untersagt. Ausgenommen sind ausgewiesene Bereiche.

8) Die Benutzung von Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards, Rollern oder Ähnlichem ist in den Räumen und Anlagen nicht gestattet.

9) Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten oder Betäubungsmitteln stehen, die ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, haben die Tätigkeit einzustellen. Personen in Schwangerschaft und Stillzeit dürfen in unseren Werkstätten nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuschG), auf das der Betreiber ausdrücklich Bezug nimmt und für anwendbar erklärt, arbeiten.

10) Der Konsum und die Verbreitung von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln und Drogen sind in unseren Räumen verboten.

11) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

12) Informieren Sie uns bitte in Ihrem eigenen Interesse über eine mögliche Schwangerschaft. Die Schwangerschaft und die Stillzeit ist eine besonders gesetzlich geschützte Lebenszeit, die zu beachten ist. 

§4 Brandschutz

1) Alle Personen haben sich mit den Brandschutzeinrichtungen vertraut zu machen.

2) Jede Person hat sich in unseren Räumen mit dem Fluchtwegeplan vertraut zu machen.

3) Brandschutzanlagen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt werden.

4) Eine missbräuchliche Verwendung der Feuerlöscheinrichtungen ist verboten.

5) Die zentrale Notrufnummer ist: 0531 112.

§5 Genehmigungspflichtige und unzulässige Bestätigungen

In den Räumen und Anlagen des makerspace Braunschweig bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis (Einwilligung):

  • das Aushängen von Anschlägen und Plakaten sowie das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern,
  • Film-, Foto- und Tonaufnahmen,
  • jede Art des Vertriebs von Waren und des Sammelns von Bestellungen.

Nicht zugelassene Aushänge werden kostenpflichtig entfernt. Über Genehmigungen entscheidet die Geschäftsleitung.

 

§6 Leitlinien

1) Im makerspace Braunschweig pflegen wir die Kultur der offenen Kommunikation zur Ideenfindung, Entscheidungsfindung und Problemlösung. Nur der Austausch unterschiedlicher Standpunkte führt letztlich zur besten Lösung.

2) Wir dulden keine Form der Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt. Dies betrifft unser Handeln innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens. Unabhängig der Anforderungen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

3) Wir wertschätzen unsere Mitarbeiter:innen, Mitglieder, Kunden, Partner und Lieferanten. Die Unterschiede in Alter, Geschlecht, Religion, Kultur und Fähigkeiten verstehen wir als Bereicherung.

§7 Fundsachen

Fundsachen im Haus sind beim Empfang abzugeben oder abzuholen. Durch die Annahme entsteht kein Haftungsanspruch oder Anspruch auf Verwahrung. Angenommene Fundsachen werden höchsten für 1 Jahr vom makerspace Braunschweig aufbewahrt und anschließend entsorgt.

§8 Ahndung von Verstößen

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung, dem Zuwiderhandeln von Personen, kann die weitere Nutzung der Werkstatt untersagt werden und/oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.

§9 Ordnungsbestimmungen

Für einzelne Bereiche können weitere Ordnungen erlassen werden. Weitere Ordnungen beziehen sich auf die Hausordnung und sind in geeigneter Form bekannt zu geben.

§11 Infkrafttreten

Die Hausordnung tritt mit Unterschrift der Geschäftsleitung zum 01.01.2023 in Kraft. Alle vorangegangenen Hausordnungen sind somit aufgehoben.