Werkstattordnung
1. Rechtsgrundlage
2. Ziele
3. Pflichten der Mitglieder
4. Regeln
5. Betriebsanweisungen
6. Inkrafttreten
1. Rechtsgrundlage
Grundlage dieser Werkstattordnung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), DGUV-Vorschrift 1, die Gefahrstoffverordnung sowie das Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherung.
2. Ziele
Die vorliegende Werkstattordnung soll eine dem Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz entsprechende sichere Nutzung der Werkstatt gewährleisten. Dazu ist ein sachkundiger und fachkundiger Umgang mit Gebäude, Einrichtung, Anlagen, Betriebsmitteln sowie Energie, Wasser und anderen Medien nötig. Sie sind so zu verwenden, dass:
- die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird,
- die Unfallgefahr gering bleibt,
- die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt,
- und keine Umweltbelastungen entstehen.
3. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben die Werkstattordnung zur Kenntnis zu nehmen und sie zu befolgen. Alle hierin zitierten Verordnungen, Gesetze, Richtlinien und Betriebsanweisungen sind am Empfang der Werkstatt einzusehen. Die Kenntnisnahme und Beachtung wird mit Unterschrift bei der allgemeinen Sicherheitseinweisung von allen Mitarbeitern und Mitgliedern bestätigt. Alle Mitglieder beachten die persönliche Einhaltung des Arbeitszeit-, Mutterschutz- sowie Jugendschutzgesetzes.
4. Regeln
4.1 Allgemeine Regeln
Alle Arbeiten in der Werkstatt sind so zu verrichten, dass weder Personen noch Infrastruktur des MakerSpace beschädigt werden und niemand gefährdet wird. Bei der Durchführung gefährlicher Arbeiten sind in der Nähe befindliche Personen über die Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren. Zugangstüren sind geschlossen zu halten.
Arbeitsplätze sind nach Arbeitsende aufgeräumt und gesäubert zu verlassen. Im Zweifel sind die geeigneten und notwendigen Säuberungs- und Wartungsschritte nach Beendigung der Arbeiten der Betriebsanleitung zu entnehmen und durchzuführen. Von dem Betreiber zur Verfügung gestellte Arbeitsmaterialien, wie beispielsweise Schrauben, Kleineisen, etc. dürfen erst nach Rücksprache mit dem makerspace Braunschweig Personal genutzt werden. Arbeitsmittel werden an ihren Aufbewahrungsort zurückgebracht. Übernachtungen sind in den Räumen von makerspace Braunschweig nicht gestattet. Das Filmen und Fotografieren in der Werkstatt ist untersagt, es sei denn, makerspace Braunschweig hat dies dem Mitglied ausdrücklich erlaubt.
4.2 Nutzung
Tätigkeiten dürfen nicht ohne vorherige, allgemeine Sicherheitseinweisung in einem erfolgreich absolvierten Sicherheitskurs und ggf. maschinenspezifischen Einführungskurs verrichtet werden. Personen haben der Tätigkeit entsprechende, persönliche Schutzausrüstung zu benutzen und zu tragen.
Es sind alle Schutzmaßnahmen einzuhalten und ist Schutzkleidung zu tragen, sofern und soweit die
Betriebsanleitung der bedienten Maschinen dies vorsieht, es in der Werkstatt durch Aushang kenntlich gemacht ist oder durch Personal des Betreibers angeordnet wird.
Maschinen, Werkzeuge und Anlagen dürfen nur gemäß den Betriebsanleitungen entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung genutzt werden.
Es ist untersagt, PCs, Werkzeuge und Maschinen in ihrer technischen oder softwareseitigen Konfiguration zu verändern, soweit dies nicht in der Betriebsanleitung ausdrücklich erlaubt wird.
Die Nutzung der Werkstatt durch Personen, die nicht Mitglieder sind, bedarf der Einwilligung des Betreibers. Arbeiten an Maschinen und Werkzeugen in der Werkstatt sind nur eingewiesenen Personen erlaubt. Der Betreiber kann anordnen, dass Arbeiten an einzelnen Maschinen oder Betriebsmitteln nur nach erfolgreichem Abschluss eines spezifischen Schulungs- oder Einweisungskurses erlaubt sind.
4.3 Sicherheitseinrichtungen
Personen haben sich vor Beginn ihrer Tätigkeit über die Sicherheitseinrichtungen sowie über deren Standorte und Funktionen zu informieren. Beschädigungen an Arbeitsmitteln sind umgehend den Werkstattmitarbeitern zu melden. Fluchtwege und Rettungswege sind stets freizuhalten.
4.4 Gefahrstoffe
Jeder Umgang mit Gefahrstoffen ist mit dem Gefahrenstoffbeauftragten abzustimmen. Gefahrstoffe dürfen nur mit Einwilligung des MakerSpaces in die Räumlichkeiten gebracht werden. Gefahrstoffe dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern gefüllt und gelagert werden. Gefahrstoffe müssen sicher entsorgt werden und dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Das jeweilige Sicherheitsdatenblatt ist für das mitgebrachte Material unaufgefordert vorzulegen sowie vor der Verwendung zu lesen und zu beachten.
4.5 Erste Hilfe
Verletzten ist umgehend Erste Hilfe zu leisten und MakerSpace-Personal ist zu informieren. In den Werkstätten ist eine Liste der Notrufnummern und Ersthelfer vorhanden. Die zentrale Notrufnummer ist die 0531 112.
4.6 Hygiene
Für die Reinigung der Hände und der Haut ist der Hautschutzplan zu beachten. Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz ist zu achten. Offene Lebensmittel und Getränke sowie Glasflaschen sind im Werkstattbereich nicht erlaubt. Die Druckluft an den Maschinen ist umsichtig zu verwenden.
5. Betriebsanweisungen
Für die Benutzung der Betriebseinrichtungen und Arbeitsmittel sind die entsprechenden Betriebsanweisungen zu beachten. Bei Unklarheiten über Arbeitsprozesse ist das MakerSpace-Personal zu befragen. Über die Nutzung einzelner Einrichtungen, Räume, Werkzeuge und Maschinen entscheidet ausschließlich und letztverbindlich das Maker-Personal. Anspruch auf Benutzung einzelner Maschinen oder Räume für bestimmte Zeiten besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor, den Zugang zu einzelnen oder allen Maschinen durch ein verbindlich zu benutzendes, kalenderbasiertes Belegungssystem zu regeln.
6. Inkrafttreten
Die Werkstattordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Die Werkstattordnung ist eine Ergänzung nach § 10 der Hausordnung.